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Bus-Führerschein - Führerscheinklasse D in Hannover

Dein Weg zum BUS-Führerschein in Hannover beginnt bei Fahrschule Road Stars: Wenn du den Umstieg vom „kleinen“ Omnibus (Führerscheinklasse D1) zum „großen“ Personenbus planst, dann ist die Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse D in Hannover für dich genau die richtige. Du darfst damit sogar einen Anhänger mitführen, der das zulässige Gesamtgewicht von 750 kg nicht übersteigt.

Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse D variiert von deiner Tätigkeit und Qualifikation und kann 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre beitragen. In jedem Fall kannst du die theoretische Prüfung bereits 3, die praktische – 1 Monat vor dem jeweiligen Geburtstag ablegen. Wenn du nicht sicher bist, informieren wir dich gern.

Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich. Darüber hinaus brauchst du einen speziellen Nachweis über die körperliche Eignung und Belastungsfähigkeit. Den Nachweis bekommst du von einem Arbeitsmediziner, der dir ein Gutachten ausstellt. Alternativ kannst du eine medizinisch-psychologische Untersuchung machen.
Wichtig: Wenn du als Busfahrer arbeiten willst, musst du die Vorgaben des Berufskraftfahrer-qualifikations-Gesetzes erfüllen.

Bus-Führerschein - Klassen

KFZ-Fahrzeuge (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A) für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer. Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg darf gezogen werden.

Die Anzahl der Theoriestunden regelt der Gesetzgeber. Die Theoriestunden umfassen den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweilige Fahrerlaubnisklassen). Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten notwendig. Wenn du eine Erweiterung zu deiner Fahrerlaubnis machst (also bereits im Besitz eines Führerscheins bist), sind 6 Lektionen á 90 Minuten notwendig. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifischen Zusatzstoff variiert je nach der gewählten Fahrerlaubnisklasse.

Die Anzahl der Übungsstunden regelt der Gesetzgeber nicht. Das heißt: Der Fahrlehrer muss sich davon überzeugen, dass deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und umweltfreundlich ist. Hier spielen deine individuelle Fähigkeit und Voraussetzungen eine große Rolle!
Die sogenannten Sonderfahrten (und ihre Anzahl) sind dagegen gesetzlich geregelt. Du beginnst mit den Sonderfahrten, wenn du dir in den Übungsstunden eine sichere Fahrweise angeeignet hast und auch den „schwierigen“ Verkehrssituationen gewachsen bist.
Bei der Führerscheinklasse D gibt es jedoch eine Mindestanzahl an Übungsstunden, die du als angehender Busfahrer fahren solltest. Sie variiert sehr stark danach, ob und welche Fahrerlaubnisse du bereits besitzt. Zur Orientierung:

Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Deinen Ausbildungsstand wirst du immer Kennen und nachvollziehen können, denn unsere Fahrlehrer arbeiten mit einer Ausbildungsdiagramm Karte mehr hier. Link zu Ausbildungsdiagramm Karte.

Wenn du eine Fahrerlaubnis in der Führerscheinklassen B oder C1 von weniger als 2 Jahren hast, musst du 45 Fahrstunden à 45 Minuten in der Grundausbildung und 22 Überlandfahren, 14 Autobahnfahrten und 8 Nachtfahrten absolvieren. Wenn du deine Fahrerlaubnis länger als 2 Jahren besitzt, kommen 33 Fahrstunden à 45 Minuten in der Grundausbildung sowie 12 Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten und 5 Nachtfahrten auf dich zu.

Wenn du eine Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse C von weniger als 2 Jahren hast, musst du 14 Fahrstunden à 45 Minuten in der Grundausbildung und 16 Überlandfahren, 8 Autobahnfahrten und 6 Nachtfahrten absolvieren. Wenn du deine Fahrerlaubnis länger als 2 Jahren besitzt, kommen 7 Fahrstunden à 45 Minuten in der Grundausbildung sowie 8 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten auf dich zu.

Wenn du eine Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse D1 hast, musst du 20 Fahrstunden à 45 Minuten in der Grundausbildung und 5 Überlandfahren, 5 Autobahnfahrten und 5 Nachtfahrten absolvieren.
  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • medizinische Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bescheinigung über Teilnahme an Erste-Hilfe-Kurs
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Eine Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse D wird dir mit einer Befristung von 5 Jahren erteilt. Du kannst sie nach der Grundqualifikation um jeweils 5 Jahre verlängern, wenn du die entsprechenden Anforderungen erfüllst.

Führerscheinklasse D Hannover
Preise und Kosten

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