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Führerscheinklasse A1 in Hannover: Der erste Schritt zum Motorradfahren

Wusstest du, dass du bereits mit 16 Jahren „kleine“ Motorräder der Klasse A1 in Hannover fahren kannst? Das ist ein klarer Vorteil gegenüber der Klasse AM! Mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse A1 in Hannover beginnt bereits die Probezeit, was den Weg für eine fortschrittliche Motorrad-Stufenausbildung ebnet.

Die Ausbildung in der Fahrerlaubnisklasse A1 kannst du bereits mit 15 ½ Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kannst du dann 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag ablegen, gefolgt von der praktischen Prüfung 1 Monat vorher.

Für die Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist keine Vorklasse erforderlich, sodass du direkt einsteigen kannst.

Bereite dich auf dein erstes Abenteuer auf zwei Rädern vor und starte noch heute deine Ausbildung in der Führerscheinklasse A1 in Hannover!
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Siehe auch:

  • Krafträder mit:
    Hubraum max. 125 cm³
    Leistung max. 11 kW
    Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
    Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
    Leistung max. 15 kW

Die Anzahl der Theoriestunden regelt der Gesetzgeber. Die Theoriestunden umfassen den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen). Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten notwendig. Wenn du eine Erweiterung zu deiner Fahrerlaubnis machst (also bereits im Besitz eines Führerscheins bist), sind 6 Lektionen á 90 Minuten notwendig. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifischen Zusatzstoff variiert je nach der gewählten Fahrerlaubnisklasse.

Für die Klasse A bedeutet dies:

  • 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
  • 04 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten
  • Wenn du die Fahrerlaubnis der Klasse A2 länger als zwei Jahre besitzt, musst du keinen Theorieunterricht absolvieren.
  • Wenn du schon mindestens zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2 besitzt, darfst du die Ausbildung schon mit 19 ½ Jahren beginnen. (Stufenausbildung).
Die Anzahl der Praxisstunden wird nicht vom Gesetzgeber festgelegt, jedoch muss der Fahrlehrer sicherstellen, dass deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst ist. Dabei spielen deine individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen eine entscheidende Rolle. Sobald du in den Übungsstunden gezeigt hast, dass du bereit für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, beginnen die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Deinen Fortschritt in der Ausbildung kannst du jederzeit nachvollziehen, da unsere Fahrlehrer mit einem Ausbildungsdiagramm arbeiten.
  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Der Führerschein wird beim Ersterwerb auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse AM eingeschlossen

Klasse A1 in Hannover - Preise

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