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Motorrad-Ausbildung zum Führerschein der Klasse A2 in Hannover

Führerscheinklasse A2 in Hannover: Dein Weg zu mittelschweren Kraft- und Zweirädern

Träumst du davon, auf einer „125er“ durch Hannover zu fahren? Dann ist die Führerscheinklasse A2 in Hannover genau das Richtige für dich! Hier erfährst du, wie du deine Ausbildung in Hannover beginnen kannst.

Mit der Führerscheinklasse A2 darfst du mittelschwere Kraft- und Zweiräder, auch bekannt als „125er“, fahren, nachdem du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast.

Die Ausbildung in der Fahrerlaubnisklasse A2 in Hannover kannst du bereits mit 17½ Jahren starten. Die theoretische Prüfung kannst du dann 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag ablegen, gefolgt von der praktischen Prüfung 1 Monat vorher.

Für die Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist keine Vorklasse erforderlich, sodass du direkt einsteigen kannst.

Bereite dich auf ein unvergessliches Fahrerlebnis vor und starte noch heute deine Ausbildung in der Führerscheinklasse A2 in Hannover!

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Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Die Leistung darf maximal 35 kW (48 PS) und das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf maximal 0,2 kW/kg betragen.

In Hannover ist der Theorieunterricht für den Motorradführerschein gesetzlich geregelt und in zwei Teile unterteilt: den allgemeinen Grundstoff und den klassenspezifischen Stoff, der spezielles Wissen für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse umfasst.

Für den Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten erforderlich, die den Grundstoff abdecken. Wenn du bereits einen Führerschein besitzt und eine Erweiterung machen möchtest, reduziert sich die Anzahl auf 6 Einheiten.

Die Anzahl der Unterrichtseinheiten für den klassenspezifischen Zusatzstoff variiert je nach Fahrerlaubnisklasse. Für die Klasse A2 beträgt diese 4 Einheiten á 90 Minuten.

Wenn du die Fahrerlaubnisklasse A2 bereits länger als zwei Jahre besitzt, entfällt die Notwendigkeit für zusätzliche Theorieunterrichte.

Die Anzahl der Praxisstunden wird nicht vom Gesetzgeber festgelegt, jedoch muss der Fahrlehrer sicherstellen, dass deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst ist. Dabei spielen deine individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen eine entscheidende Rolle. Sobald du in den Übungsstunden gezeigt hast, dass du bereit für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, beginnen die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Deinen Fortschritt in der Ausbildung kannst du jederzeit nachvollziehen, da unsere Fahrlehrer mit einem Ausbildungsdiagramm arbeiten.
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
  • bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins
Der Führerschein wird bei Ersterteilung auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

Klasse A2 in Hannover - Preise

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