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Ausbildung zu Führerscheinklasse C

Bei der Klasse C handelt es sich dann schon um den „großen“ LKW-Führerschein, sofern keine oder nur sehr kleine Anhänger mitgeführt werden.

Die Fahrerlaubnisklasse C darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher.

Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Jahren erworben werden.

Zum Erwerb der Fahrerlaubnislasse C1 wird der Vorbesitz der Klasse B gefordert.

Ist die Ausbildung für die Fahrelaubnisklasse C erfolgreich abgeschlossen worden, können Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) geführt werden. Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger –, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Zulässige Gesamtmaße des Anhängers max. 750 kg, siehe oben

Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt und in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweilige Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich. Sollten Sie eine Erweiterung machen (also schon einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse haben), dann sind es nur 6 Lektionen á 90 Minuten. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifische Zusatzstoff hängt immer von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.

Für die Klasse C1 bedeutet dies:

  • ​6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
  • 10 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Die Anzahl der Übungsstunden ist vom Gesetzgeber nicht geregelt. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen das deine Fahrweise sicherer, verantwortungsvoll und Umweltbewusst ist. Hier spielt deine individuellen Fähigkeit und Voraussetzungen eine entscheidende Rolle.

Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Deinen Ausbildungsstand wirst du immer Kennen und nachvollziehen können, denn unsere Fahrlehrer arbeiten mit einer Ausbildungsdiagramm Karte mehr hier. Link zu Ausbildungsdiagramm Karte. 

Die Fahrerlaubnis ist befristet in der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, und nach Vollendung des 45. Lebensjahres müssen alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.

Kraftfahrer/in, die Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE erforderlich ist, müssen alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.

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