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Ausbildung in der Führerscheinklasse BE in Hannover - Das Schwergewicht der PKW-Fahrerlaubnis

Eine Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse BE in Hannover  ist das „Schwergewicht“ der PKW-Fahrerlaubnisse. Damit ist es möglich, 3,5 t. schwere PKW-Anhänger mitzuziehen. Du darfst mit der Ausbildung bereits mit 17½ Jahren starten. Die theoretische Prüfung kannst du 3, die praktische – 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag ablegen.

Übrigens: Im Rahmen der Sonderregelung „begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) darfst du eine Fahrerlaubnis in den Führerscheinklasse B und BE schon im Alter von 17 Jahren machen. In diesem Fall darfst du mit 16½ Jahren mit der Fahrerausbildung beginnen.

Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE in Hannover ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich. Natürlich kannst du die beiden Fahrerlaubnis-Varianten bei uns auch gemeinsam erwerben.

Autoführerschein - Klassen

  • KFZ der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhängern
  • Zulässige Gesamtmaße des Anhängers über 750 kg, jedoch max. 3.500 kg
  • Maximal 9 Personen inkl. des Fahrers
Für die Klasse BE ist keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung erforderlich, lediglich eine praktische Ausbildung / Prüfung muss absolviert werden.
Die Anzahl der Praxisstunden wird nicht vom Gesetzgeber festgelegt, jedoch muss der Fahrlehrer sicherstellen, dass deine Fahrweise sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst ist. Dabei spielen deine individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen eine entscheidende Rolle. Sobald du in den Übungsstunden gezeigt hast, dass du bereit für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, beginnen die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Deinen Fortschritt in der Ausbildung kannst du jederzeit nachvollziehen, da unsere Fahrlehrer mit einem Ausbildungsdiagramm arbeiten.
  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • Führerscheinkopie der Begleitpersonen
  • BF17-Antrag in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)

Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
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  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Preise

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