Ausbildung in der Führerscheinklasse B96 in Hannover
Die Schlüsselzahl „B96“ ist keine Fahrerlaubnisklasse, sondern ein Zusatzeintrag. Er erlaubt es dir, mit deinem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Achtung: Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen das Gewicht von 4.250 kg nicht überschreiten (einschließlich Beladung).
Die Schlüsselzahl B96 wird auf dem EU-Führerschein der Klasse B in der 12. Spalte notiert und gilt in der gesamten EU. Doch was sind die Vorteile?
Wenn du z. B. ein Gespann aus PKW und einem „schweren“ Anhänger, z.B. einem Wohnwagen, einem Pferde- oder Motorradanhänger ziehen willst, reicht eine Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse B in der Regel nicht aus. Der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse BE würde sich aber dafür kaum lohnen. Die Lösung: Die Schlüsselzahl B96. Dadurch kannst du die maximal zulässige Gesamtmasse des gesamten Gespanns oder des einzelnen Anhängers erhöhen. Eine praktische Alternative zum klassischen Anhängerführerschein (BE)!
Achtung: Wenn du ein besonders schweres Gespann aus Wohnwagen, Pferdeanhängern, Bootstrailern UND einem schweren SUV oder VAN ziehen willst, wird dir die Schlüsselzahl B96 wahrscheinlich nicht ausreichen. Dafür brauchst du die „richtige“ Anhänger-Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse BE in Hannover. Wir beraten dich gern!
Deine Vorteile gegenüber dem Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse BE:
- Keine theoretische Prüfung
- Keine praktische Prüfung
- Kurze Fahrerschulung statt umfangreiche Fahrschulausbildung: 7 Stunden, zusammengesetzt aus 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden praktische Übungen sowie 1 Stunde praktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr. Die Schulung findet in kleinen Gruppen statt, wobei maximal vier Teilnehmer sich ein Gespann teilen.
Was darf mit der Klasse B96 gefahren werden, bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?
- KFZ der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhängern
- Zulässige Gesamtmaße des Anhängers über 750 kg, jedoch darf die zulässige Gesamtmaße der Kombination nicht mehr als 4250 kg betragen
- Maximal 9 Personen inkl. des Fahrers
Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- Biometrisches Passbild jüngeren Datums
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
- Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
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