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Ausbildung zu Führerscheinklasse CE

Hier sind wir in der Königsdisziplin der LKW-Klassen angekommen. Mit der Fahrerlaubnisklasse CE dürfen auch große und schwere LKW mit entsprechend großen Anhängern geführt werden

Die Fahrerlaubnisklasse CE darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung jeweils einen Monat vorher.

Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Jahren erworben werden.

Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE wird der Vorbesitz der Klasse C gefordert. C und CE können in einem Ausbildungsgang gemeinsam erworben werden.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen geführt werden.
​Zulässige Gesamtmaße des Anhängers über 750 kg

Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt und in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweilige Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich. Sollten Sie eine Erweiterung machen (also schon einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse haben), dann sind es nur 6 Lektionen á 90 Minuten. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifische Zusatzstoff hängt immer von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.

Für die Klasse CE bedeutet dies:

  • 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Die Anzahl der Übungsstunden ist vom Gesetzgeber nicht geregelt. Der Fahrlehrer muss sich jedoch davon überzeugen das deine Fahrweise sicherer, verantwortungsvoll und Umweltbewusst ist. Hier spielt deine individuellen Fähigkeit und Voraussetzungen eine entscheidende Rolle.

Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Deinen Ausbildungsstand wirst du immer Kennen und nachvollziehen können, denn unsere Fahrlehrer arbeiten mit einer Ausbildungsdiagramm Karte mehr hier. Link zu Ausbildungsdiagramm Karte. 

  • Biometrisches Passbild
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
  • bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Sehtest ist nicht mehr ausreichend !!!)
  • Ärztliches Gutachten
Die Fahrerlaubnis ist befristet in der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, und nach Vollendung des 45. Lebensjahres müssen alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. Kraftfahrer/in, die Fahrten im Güterkraft-und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffnentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1,D1E, D oder DE erforderlich ist, müssen regelmäßig alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung machen. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.
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