Wichtige Information! Der Präsenzunterricht für die Ausbildung in der Fahrschule ist laut dem §14 a Außerschule Ausbildung unzulässig, somit fällt der Theorieunterricht an unserer Fahrschule vorerst aus
Praktische Ausbildung sowie Weiterbildungsmodule nach BKrFQG für Berufskraftfahrer (theoretisch und praktisch) sind weiterhin zulässig.
Das Büro bleibt weiterhin offen, auch Anmeldung und Beratung ist möglich.