NEU! Motorradfahren ohne Prüfung B196
Wer einen Autoführerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt darf ohne Prüfung ein Motorrad der Klasse A1 (125ccm) fahren.
Voraussetzung:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
- Ausbildung in der Fahrschule
Ausbildung:
- Theorieausbildung: 2x
- Motorradunterricht (jeweils 180 Minuten)
- Praxisausbildung: 5x Praxisunterricht (jeweils 90 Minuten / also 10 Fahrstunden zu 45 Minuten)
- Prüfung: keine Theorie oder Praxisprüfung
Schlüsselzahl B196
Neu!
Ausbildungskosten Spezial ab 549,-€
- Grundbetrag149,-€
- Anmeldung
- Theorieausbildung
- Versicherung
- Verwaltung- & Bearbeitungskosten
- Airbag Weste
- Fahrstunden10 Fahrstunden à 40.- / gesetzlich Pflicht400,-€
- Bei bedarf weitere Fahrstunden möglich
- Überlandfahrt à 45 min.55,-€
- Autobahnfahrt à 45 min.55,-€
- Nachtfahrt à 45 min.55,-€
Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.